Die Landwirtschaft hat in den vergangenen Monaten massiv gegen die kürzlich verabschiedete Verschärfung der Düngeverordnung protestiert. Ein Abstand von 10 Metern zu Gewässern wurde als Enteignung gemaßregelt. Durch Corona wurde die Umsetzung auf das Jahr 2021 verschoben.

Die Realität heute zeigt, dass noch immer eine dramatische Verunreinigung der Fließgewässer durch Gülle erfolgt. Die Bäche und Gräben sind größtenteils durch die aufgebrachte Gülle so stark eutrophiert, dass diese kein oder kaum noch Leben aufweisen. Während vor einigen Jahrzehnten noch in jedem kleinen Bach Stichlinge lebten, Amphibien ihrem Laichgeschäft nachgingen und sich zahlreiche Wasserinsekten ober- und unterhalb der Wasseroberfläche tummelten, herrscht heute weitgehend Leblosigkeit vor. Lurche, Kleinfische und Wasserinsekten erleben einen ebenso dramatischen Rückgang wie die Landinsekten und die Singvögel.

Wenn weiterhin der Abstand zu den Kleingewässern an den Wiesen und Äckern nicht eingehalten wird, beschleunigt sich das Artensterben weiter. Unser dringender Aufruf geht daher an alle Landwirte: Tragen Sie durch Ihr Verhalten zum Schutz der Gewässer bei. Ohne Artenvielfalt stehen wir vor dem Kollabieren der ersten Lebensräume. Daraus kann sich schnell ein Lawineneffekt entwickeln, mit unabsehbaren Folgen für uns alle.